In meiner Praxis biete ich folgende Dienstleistungen an:
- 1. Verkehrspsychologische Beratung §71 FeV (Punkteabbau)
- 2. MPU-Beratung und Einzelintervention
Ich bin seit 2002 als amtlich anerkannter Kursleiter für alkohol- und drogenauffällige Kraftfahrer tätig. Hierbei führe ich Kurse in diesen Bereichen durch (besondere Aufbauseminare nach §§ 36 und 43 FeV und Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 70 FeV). Außerdem bin ich zugelassener Verkehrspsychologischer Berater (FeV §71).
1. Die Verkehrspsychologische Beratung nach § 2a Abs. 2 StVG oder § 4 Abs. 9 StVG ist eine gesetzlich geregelte Maßnahme im Rahmen des deutschen Punktesystems. Im § 71 der Fahrerlaubnisverordnung sind die Anerkennungsrichtlinien festgelegt, die Psychologen erfüllen müssen, um amtlich anerkannter verkehrspsychologischer Berater zu werden.
Im Rahmen des Punktesystems stellt sie die letzte Maßnahme vor dem Entzug der Fahrerlaubnis dar. Die Beratung ist freiwillig. Das Ziel ist ein Punkteabbau (zwei Punkte bei einem Punktestand zwischen 14 und 17 oder im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe). Die Rahmenbedingungen sind exakt definiert (drei bis vier Sitzungen in zwei bis sechs Wochen), eine Abschlussprüfung erfolgt nicht. Die Teilnahme an einem Aufbauseminar muss vorher erfolgt sein. In der Probezeit wird den Betroffenen von der Behörde dringend nahegelegt, diese Beratung in Anspruch zu nehmen. Wer bereits in der Probezeit mit einem Delikt aufgefallen ist, danach ein Aufbauseminar absolviert hat und wiederum im Straßenverkehr auffällt, gehört zu einer hoch unfallgefährdeten Personengruppe.
Die Verkehrspsychologische Beratung hat eine vorgeschriebene Mindestdauer von mind. 3 Einzelstunden á 60 Minuten in einem Zeitraum zwischen 2 bis 6 Wochen.
http://www.bdp-verkehr.de/service/berater/register.html.php
2. Die Fahrerlaubnisbehörde hat bei Ihnen eine MPU (Alkohol, Drogen, Punkte) angeordnet und Sie wissen nicht was auf Sie zukommt?
In meiner Praxis biete ich Ihnen die Möglichkeit mit einer MPU-Beratung sich über die bevorstehende MPU, individuell auf Ihre Bedürfnisse hin, beraten zu lassen. In einem 60-minütigen Gespräch zeige ich Ihnen die Voraussetzungen (z.B. Abstinenzfristen, notwendige Urinkontrollen, usw.) und Möglichkeiten (z.B. Literatur, Einzelintervention, usw.) auf, die erforderlich wären, um mit einer hohen Wahrscheinlichkeit die MPU bestehen zu können.
Außerdem biete ich Ihnen die Möglichkeit sich in einer individuellen Einzelintervention sich auf Ihre MPU vorzubereiten.
Hierbei geht es um die selbstkritische Auseinandersetzung Ihrer Delikte und Erarbeitung von persönlichen Strategien zur zukünftigen Verhaltensänderung mit dem Ziel der Vermeidung weiterer Verhaltensauffälligkeiten. Profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung als Verkehrspsychologe.
Honorar:
MPU-Beratung (á 60 Minuten): 70,00 Euro zzgl. 19% MwSt.
Einzelintervention (á 90 Minuten): 140,00 Euro zzgl. 19% MwSt.
Verkehrspsychologische Beratung (3 x á 60 Minuten): 240,00 Euro zzgl. 19% MwSt.
Bei Interesse nehmen Sie mit mir Kontakt auf und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.