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Kosten

Wer übernimmt die Kosten der Behandlung?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für probatorische Sitzungen. Danach muss ein Therapieantrag gestellt werden, der bei Genehmigung alle Behandlungskosten abdeckt.

Bei privat Versicherten können je nach Versicherung bzw. Beihilfe unterschiedliche Vertragsbedingungen bestehen. Bitte erfragen Sie die geltenden Bestimmungen direkt bei Ihrem Versicherer (am besten vor dem Ersttermin), um sicherzugehen, dass Ihnen keine ungewollten Kosten entstehen.

Haus- und Facharztvertrag:
Für Teilnehmer des Hausarztvertrages der AOK Baden-Württemberg und für Teilnehmer des Hausarztvertrages der Bosch BKK besteht die Möglichkeit einer rascheren psychotherapeutischen Versorgung, wenn Sie ZUSÄTZLICH dem Facharztvertrag beitreten.
Verschiedene Betriebskrankenkassen (BKK) bieten ebenfalls einen solchen Facharztvertrag für Psychotherapie an, OHNE der Bedingung in einem Hausarztvertrag eingeschrieben zu sein.
Nähere Informationen dazu erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse. Sollten Sie bei einer dieser Krankenkassen versichert sein, hinterlassen Sie mir bitte bei einer Therapieanfrage die entsprechende Information.